Wer in der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung bewohnt, hat einen Doppelwohnsitz. Hier erfahren Sie, warum der Versicherungsschutz dann nicht übergeht und für welche Übergangszeit beide Wohnungen abgesichert bleiben.
Mehrere Wohnungen im Tarif Top:
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über.
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie zugleich Ihre alte und Ihre neue Wohnung, spricht man von einem Doppelwohnsitz. In diesem Fall wandert der bestehende Schutz nicht einfach auf die neue Wohnung. Stattdessen sind für einen begrenzten Zeitraum beide Wohnungen abgesichert, sodass Sie den Übergang ohne Absicherungslücke gestalten können.
Häufige Fragen
Was gilt bei einem Doppelwohnsitz in der HanseMerkur Hausratversicherung?
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über.
Sind bei einem Doppelwohnsitz beide Wohnungen versichert?
Ja, für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz in beiden Wohnungen?
Der Versicherungsschutz besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten in beiden Wohnungen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung zu mehreren Wohnungen gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Inhalte aus: 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]