Wer mit seiner HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top ins Ausland zieht, sollte den Versicherungsschutz genau kennen: Zieht die Wohnung ins Ausland, geht der Schutz nicht auf die neue Wohnung über und erlischt in der bisherigen Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Umzug ins Ausland im Tarif Top:
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe: Wenn Sie in eine Wohnung außerhalb Deutschlands umziehen, nimmt die Hausratversicherung im Tarif Top den Schutz nicht mit an den neuen Wohnort. Für die alte Wohnung besteht der Schutz noch für eine begrenzte Übergangszeit, die spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs endet.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug ins Ausland auf die neue Wohnung über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange gilt der Schutz für die bisherige Wohnung noch?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Ab wann beginnt die Zwei-Monats-Frist für die alte Wohnung?
Die Frist bemisst sich ab Umzugsbeginn; der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate danach.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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