Muss der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Schadens vorzeitig aus dem Urlaub zurückkehren, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top die Rückreisekosten – vorausgesetzt, der Schaden übersteigt voraussichtlich 5.000 EUR und die Anwesenheit am Schadenort ist notwendig. Erstattet werden die Mehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, begrenzt auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR.
Rückreisekosten aus dem Urlaub:
Dies sind Fahrkosten, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer aufgrund eines Versicherungsfalls vorzeitig aus dem Urlaub an den Versicherungsort zurückkehren muss.
Voraussetzung ist:
- Es ist ein erheblicher Schadenfall entstanden, der voraussichtlich die Höhe von 5.000 EUR übersteigt.
- Die Anwesenheit am Schadenort ist notwendig.
Ersetzt werden die Mehrkosten für ein angemessenes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise.
Als Urlaub gilt jede private Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu maximal sechs Wochen.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR begrenzt.
Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung:
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung der Täter das Festnetz- oder Mobiltelefon missbraucht.
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Datenrettungskosten:
Dies sind Kosten, die entstehen, weil durch einen Versicherungsfall privat genutzte, elektronisch gespeicherte Daten und Programme aufgrund einer Substanzbeschädigung am Datenträger beschädigt, verloren gegangen oder nicht mehr verfügbar sind und wiederhergestellt werden müssen.
Nicht ersetzt werden die Kosten:
- wenn der Versicherungsnehmer für die Nutzung der Daten und Programme nicht berechtigt ist (sogenannte Raubkopien oder Daten mit strafrechtlichem Inhalt) oder
- wenn die Daten und Programme zusätzlich auf anderen Medien vorgehalten werden.
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Schlossänderungskosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Schlossänderungskosten sind auch versichert, wenn diese Schlüssel durch einfachen Diebstahl abhandenkommen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Nicht versichert sind Schlossänderungskosten von Zentralschließanlagen.
Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten:
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen Versicherungsfall die versicherte Wohnung nicht mehr nutzbar ist und somit Haustiere (nicht Nutztiere) untergebracht werden müssen.
Tierarztkosten sind auch versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Sachverständigenkosten:
Dies sind Kosten, die im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 22 entstehen. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt, werden 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten erstattet.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 1.500 EUR begrenzt.
Mehrkosten Technologiefortschritt:
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Was bedeutet das konkret?
Neben der Rückreise aus dem Urlaub sichert der Tarif verschiedene Zusatzkosten ab, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen können – etwa für Telefonmissbrauch, das Wiederherstellen von Daten, das Ändern von Schlössern, die Unterbringung von Haustieren, ein Sachverständigenverfahren oder Mehrkosten durch neuere Technik. Jede dieser Leistungen hat eine eigene Obergrenze. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Werte und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wann werden die Rückreisekosten aus dem Urlaub übernommen?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls vorzeitig aus dem Urlaub an den Versicherungsort zurückkehren muss. Voraussetzung ist ein erheblicher Schadenfall, der voraussichtlich die Höhe von 5.000 EUR übersteigt, und die Notwendigkeit der Anwesenheit am Schadenort.
Wie hoch ist die Entschädigung für Rückreisekosten?
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR begrenzt. Ersetzt werden die Mehrkosten für ein angemessenes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise.
Was gilt als Urlaub im Sinne dieser Regelung?
Als Urlaub gilt jede private Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu maximal sechs Wochen.
Sind Datenrettungskosten immer versichert?
Nein. Nicht ersetzt werden die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer für die Nutzung der Daten und Programme nicht berechtigt ist (Raubkopien oder Daten mit strafrechtlichem Inhalt) oder wenn die Daten und Programme zusätzlich auf anderen Medien vorgehalten werden. Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Werden Schlossänderungskosten für Zentralschließanlagen ersetzt?
Nein, Schlossänderungskosten von Zentralschließanlagen sind nicht versichert. Ansonsten ist die Entschädigung für Schlossänderungskosten auf 300 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]