In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Rückreisekosten aus dem Urlaub:
Dies sind Fahrkosten, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer aufgrund eines Versicherungsfalls vorzeitig aus den Urlaub an den Versicherungsort zurückkehren muss. Dies setzt voraus, dass ein erheblicher Schadenfall entstanden ist, der voraussichtlich die Höhe von 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig ist.
Ersetzt werden die Mehrkosten für ein angemessenes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise. Als Urlaub gilt jede private Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu maximal sechs Wochen.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR begrenzt.
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung der Täter das Festnetz- oder Mobiltelefon missbraucht. Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
- Datenrettungskosten
Dies sind Kosten, die entstehen, weil durch einen Versicherungsfall privat genutzte, elektronisch gespeicherte Daten und Programme aufgrund einer Substanzbeschädigung am Datenträger beschädigt, verloren gegangen oder nicht mehr verfügbar sind und wiederhergestellt werden müssen. Nicht ersetzt werden die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer für die Nutzung der Daten und Programme nicht berechtigt ist (sogenannte Raubkopien oder Daten mit strafrechtlichem Inhalt) oder wenn die Daten und Programme zusätzlich auf anderen Medien vorgehalten werden.
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
- Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Schlossänderungskosten sind auch versichert, wenn diese Schlüssel durch einfachen Diebstahl abhandenkommen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Nicht versichert sind Schlossänderungskosten von Zentralschließanlagen.
- Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen Versicherungsfall die versicherte Wohnung nicht mehr nutzbar ist und somit Haustiere (nicht Nutztiere) untergebracht werden müssen. Tierarztkosten sind auch versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
- Sachverständigenkosten
Dies sind Kosten, die im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 22 entstehen. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt, werden 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten erstattet.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 1.500 EUR begrenzt.
- Mehrkosten Technologiefortschritt
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Dies sind Fahrkosten, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer aufgrund eines Versicherungsfalls vorzeitig aus den Urlaub an den Versicherungsort zurückkehren muss. Dies setzt voraus, dass ein erheblicher Schadenfall entstanden ist, der voraussichtlich die Höhe von 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig ist.
Ersetzt werden die Mehrkosten für ein angemessenes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise. Als Urlaub gilt jede private Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu maximal sechs Wochen.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR begrenzt.
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung der Täter das Festnetz- oder Mobiltelefon missbraucht. Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
- Datenrettungskosten
Dies sind Kosten, die entstehen, weil durch einen Versicherungsfall privat genutzte, elektronisch gespeicherte Daten und Programme aufgrund einer Substanzbeschädigung am Datenträger beschädigt, verloren gegangen oder nicht mehr verfügbar sind und wiederhergestellt werden müssen. Nicht ersetzt werden die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer für die Nutzung der Daten und Programme nicht berechtigt ist (sogenannte Raubkopien oder Daten mit strafrechtlichem Inhalt) oder wenn die Daten und Programme zusätzlich auf anderen Medien vorgehalten werden.
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
- Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Schlossänderungskosten sind auch versichert, wenn diese Schlüssel durch einfachen Diebstahl abhandenkommen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Nicht versichert sind Schlossänderungskosten von Zentralschließanlagen.
- Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen Versicherungsfall die versicherte Wohnung nicht mehr nutzbar ist und somit Haustiere (nicht Nutztiere) untergebracht werden müssen. Tierarztkosten sind auch versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
- Sachverständigenkosten
Dies sind Kosten, die im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 22 entstehen. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt, werden 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten erstattet.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 1.500 EUR begrenzt.
- Mehrkosten Technologiefortschritt
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018