Missbraucht ein Täter nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung das gestohlene Festnetz- oder Mobiltelefon, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top die daraus entstehenden Kosten. Die Entschädigung ist dabei auf 500 EUR begrenzt.
Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung im Tarif Top:
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung der Täter das Festnetz- oder Mobiltelefon missbraucht.
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Einbruch oder einer Beraubung ein Telefon entwendet und der Dieb telefoniert damit auf Ihre Kosten, springt die Hausratversicherung im Tarif Top ein. Damit sind sowohl das Festnetz- als auch das Mobiltelefon abgedeckt. Für diese Leistung gilt eine Obergrenze von 500 EUR.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für Telefonmissbrauch übernommen?
Wenn nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung der Täter das Festnetz- oder Mobiltelefon missbraucht.
Bis zu welchem Betrag wird die Entschädigung geleistet?
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch für Mobiltelefone?
Ja, abgedeckt ist der Missbrauch des Festnetz- oder Mobiltelefons.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Leistung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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