Beim Umzug greifen in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top klare Meldepflichten: Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn samt neuer Wohnfläche anzuzeigen. Auch besondere Sicherungen und Veränderungen bei Wohnfläche oder Hausratwert spielen eine Rolle – sonst droht Unterversicherung.
Für die Anzeige der neuen Wohnung gilt im Tarif Top Folgendes:
- Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, sollte den Wechsel rechtzeitig – spätestens zum Umzugsbeginn – bei der HanseMerkur melden und die Größe der neuen Wohnung mitteilen. Gab es in der alten Wohnung vereinbarte Sicherungen, ist zu klären, ob es diese auch am neuen Ort gibt; dafür genügt eine schriftliche Nachricht wie E-Mail, Fax oder Brief. Ändern sich Wohnfläche oder Hausratwert, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz anzupassen, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Wohnungswechsel melden?
Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden.
Welche Angaben sind bei der Anzeige erforderlich?
Anzugeben ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist außerdem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
In welcher Form muss die Anzeige erfolgen?
Die Anzeige muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief.
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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