In der Hausratversicherung Top der HanseMerkur ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung der Versicherungsort. Welche Räume und Flächen dazugehören – von Wohnräumen und Arbeitszimmern über Balkone, Terrassen und Nebengebäude bis hin zu gemeinschaftlichen Kellerräumen und privat genutzten Garagen – wird hier übersichtlich zusammengefasst.
Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit diese sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsort gilt die Wohnung, die im Versicherungsschein genannt ist. Dazu zählen nicht nur die eigentlichen Wohnräume, sondern auch Bereiche wie Balkone, Loggien und angrenzende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Auch gemeinschaftlich genutzte, abschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller können dazugehören. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen dagegen nicht zur Wohnung – Arbeitszimmer, die man nur über die Wohnung betreten kann, bilden eine Ausnahme.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Gehören Balkon und Terrasse zur Wohnung?
Ja. Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Räume mitversichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zählen Kellerräume und Garagen dazu?
Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), gehören zur Wohnung, wenn sie sich auf demselben Grundstück befinden. Privat genutzte Garagen zählen dazu, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Gilt die Nutzung durch Familienangehörige gleich?
Ja. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]