Wird die Wohnung unbenutzbar, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top die Kosten, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Die Lagerkosten werden bis zu 360 Tage ersetzt – und bei dauerhaft unbewohnbarer Wohnung sogar die Umzugskosten.
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern.
Voraussetzung:
- Die Wohnung wurde unbenutzbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar.
Dauer der Lagerkosten-Erstattung:
- Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist.
- Dies gilt längstens für die Dauer von 360 Tagen.
Umzugskosten:
Wenn die Wohnung auf Dauer nicht mehr bewohnbar ist, werden auch die nachweisbar anfallenden Umzugskosten erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Kann Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr genutzt werden und ist es Ihnen auch nicht zumutbar, Ihren Hausrat in einem noch nutzbaren Teil unterzubringen, hilft der Tarif Top: Er kommt für den Transport und die Zwischenlagerung Ihres versicherten Hausrats auf. Die Lagerung wird für eine begrenzte Zeit übernommen, bis die Wohnung wieder nutzbar ist. Muss die Wohnung dauerhaft aufgegeben werden, werden zusätzlich die nachgewiesenen Umzugskosten erstattet.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind hier abgedeckt?
Abgedeckt sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern, sowie bei dauerhaft unbewohnbarer Wohnung die nachweisbar anfallenden Umzugskosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Wohnung muss unbenutzbar geworden sein, und dem Versicherungsnehmer darf auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar sein.
Wie lange werden die Lagerkosten übernommen?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist – längstens für die Dauer von 360 Tagen.
Werden auch Umzugskosten erstattet?
Ja. Wenn die Wohnung auf Dauer nicht mehr bewohnbar ist, werden auch die nachweisbar anfallenden Umzugskosten erstattet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]