In der Hausratversicherung der HanseMerkur regelt der Grundsatz im Tarif Top, wie sich der Beitrag entwickeln kann: Er darf zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken – und zwar auch für einen erweiterten Versicherungsschutz. Grundlage dafür sind die Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Der Beitrag – auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist – kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken.
Die Veränderung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachinhalt in einfachen Worten zusammen: Ihr Beitrag ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Jeweils zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres kann er sich ändern – er kann also höher oder niedriger werden. Das gilt auch für den Teil des Beitrags, der auf einen erweiterten Versicherungsschutz entfällt. Wie sich der Beitrag genau verändert, richtet sich nach den festgelegten Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Häufige Fragen
Wann kann sich mein Beitrag ändern?
Der Beitrag kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern.
Kann der Beitrag nur steigen oder auch sinken?
Der Beitrag kann sowohl steigen als auch sinken.
Gilt die Beitragsänderung auch für erweiterten Versicherungsschutz?
Ja. Die Regelung gilt auch für den Beitrag, soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Wonach richtet sich die Beitragsänderung?
Die Änderung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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