Zieht man mit der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top um, gelten am neuen Wohnort die dortigen Tarifbestimmungen. Steigt dadurch der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, haben Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht – hier erfahren Sie, welche Frist und Form dafür gelten und wie der Beitrag bei Kündigung abgerechnet wird.
Im Tarif Top der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt für die Festlegung des neuen Beitrags und das Kündigungsrecht Folgendes:
- Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
- Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) tun. Dafür hat er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
- Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Beim Umzug richtet sich Ihr Vertrag nach den Tarifregeln, die am neuen Wohnort gelten. Wird es dadurch teurer – sei es durch einen höheren Beitrag oder eine höhere Selbstbeteiligung –, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür bleibt Ihnen nach der Mitteilung ein Monat Zeit, und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bis zum Wirksamwerden zahlen Sie nur den bisherigen Beitrag, anteilig für die verbleibende Zeit. Diese Erläuterung dient nur der Verständlichkeit und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht. Das gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
In welcher Form und Frist muss ich kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Welcher Beitrag ist bei einer Kündigung zu zahlen?
Dem Versicherer steht der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
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