In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top die Regelung der Ziffer 19.6 auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften – vorausgesetzt, beide Partner sind am Versicherungsort gemeldet. Was das für gemeinsam lebende Paare bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top für Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften Folgendes:
Ziffer 19.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung der Ziffer 19.6 wird nicht nur für Ehen angewendet, sondern auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und für Lebenspartnerschaften. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt Ziffer 19.6 auch für unverheiratete Paare?
Ja. Ziffer 19.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Welche Voraussetzung muss für die Geltung erfüllt sein?
Beide Partner müssen am Versicherungsort gemeldet sein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Was gilt, wenn nur ein Partner am Versicherungsort gemeldet ist?
Ziffer 19.6 gilt für Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften nur, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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