In der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top wird der Versicherungsschutz automatisch an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst – über einen Teilindex des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. So verändern sich Versicherungssumme und Beitrag jährlich. Erfahren Sie, wie die Anpassung berechnet wird, wann sie wirksam wird und wie Sie ihr widersprechen können.
Grundlagen der Anpassung:
- Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
Verwendeter Index:
Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI).
Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Berechnung der Veränderung:
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Wirksamwerden und Bekanntgabe:
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf die nächsten vollen hundert Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.
Auswirkung auf den Beitrag:
- Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Widerspruchsrecht:
- Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) widersprechen.
- Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist.
- Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden.
- Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs auf einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht ergeben sich aus Ziffer 17.3.4.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Versicherungssumme mit steigenden Preisen Schritt hält, orientiert sich die HanseMerkur an einem amtlichen Preisindex und passt Ihre Versicherungssumme sowie den Beitrag regelmäßig an. Die Änderung greift zu Beginn der neuen Versicherungsperiode, und Sie werden darüber informiert. Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, können Sie ihr innerhalb der genannten Frist schriftlich widersprechen.
Häufige Fragen
Warum ändert sich meine Versicherungssumme automatisch?
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an und verändert hierzu die Versicherungssumme.
Welcher Index ist für die Anpassung maßgebend?
Verwendet wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“, ein Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Wann wird die neue Versicherungssumme wirksam?
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf die nächsten vollen hundert Euro aufgerundet, und der Versicherer gibt sie dem Versicherungsnehmer bekannt.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden. Dann wird die Anpassung nicht wirksam.
Wie wirkt sich die Anpassung auf den Beitrag aus?
Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]