Nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub schützt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top vor den finanziellen Folgen eines Missbrauchs entwendeter Debit-, Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten. Erfahren Sie, bis zu welcher Höhe entschädigt wird und wann Dritte vorrangig haften.
Versicherter Umfang:
Versichert sind Schäden durch Missbrauch von Debit-, Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten nach einer Entwendung durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Ziffer 4.1 und Ziffer 4.3.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR begrenzt.
Der nachfolgende Deckungsumfang nach Ziffer 5.16 Fahrraddiebstahl ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und es im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei einem Einbruch oder Raub Ihre Karten gestohlen werden und Unbefugte damit Schaden anrichten, springt der Versicherungsschutz ein. Voraussetzung ist, dass die Entwendung durch Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgte. Kann eine andere Stelle – etwa die Bank – den Schaden bereits ersetzen, geht diese Erstattung vor. Für die Leistung des Versicherers gilt eine Obergrenze.
Häufige Fragen
Welche Karten sind bei Missbrauch abgesichert?
Versichert sind Schäden durch Missbrauch von Debit-, Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten.
Unter welchen Voraussetzungen greift der Schutz?
Der Schutz greift nach einer Entwendung der Karten durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Ziffer 4.1 und Ziffer 4.3.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn Dritte den Schaden erstatten müssen?
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]