In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Debit-, Scheck-, Kredit-, Kundenkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub:
Versichert sind Schäden durch Missbrauch von Debit-, Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten nach einer Entwendung durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Ziffer 4.1 und Ziffer 4.3. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR begrenzt.
Der nachfolgende Deckungsumfang nach Ziffer 5.16 Fahrraddiebstahl ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und es im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Versichert sind Schäden durch Missbrauch von Debit-, Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten nach einer Entwendung durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Ziffer 4.1 und Ziffer 4.3. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR begrenzt.
Der nachfolgende Deckungsumfang nach Ziffer 5.16 Fahrraddiebstahl ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und es im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018