Wird Ihre Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top die Kosten für die Unterbringung Ihrer Haustiere sowie die tierärztliche Behandlung – bis zu einer Entschädigungsgrenze von 300 EUR.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten:
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen Versicherungsfall die versicherte Wohnung nicht mehr nutzbar ist und somit Haustiere (nicht Nutztiere) untergebracht werden müssen.
Tierarztkosten sind auch versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, können auch Ihre Haustiere nicht dort bleiben. Der Tarif Top hilft dann bei den Kosten für eine anderweitige Unterbringung der Tiere. Zusätzlich werden Behandlungskosten beim Tierarzt getragen, wenn ein Haustier durch das Schadenereignis verletzt wird und versorgt werden muss. Diese Leistung gilt für Haustiere und nicht für Nutztiere.
Häufige Fragen
Wann werden Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten übernommen?
Sie werden übernommen, wenn durch einen Versicherungsfall die versicherte Wohnung nicht mehr nutzbar ist und Haustiere deshalb untergebracht werden müssen. Tierarztkosten sind versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Sind Nutztiere ebenfalls versichert?
Nein. Versichert sind Haustiere, nicht Nutztiere.
Werden auch Behandlungskosten beim Tierarzt übernommen?
Ja. Tierarztkosten sind versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
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