Wenn versicherte Sachen wegen des technischen Fortschritts nicht mehr in gleicher Art und Güte ersetzt werden können, greift in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top die Regelung zu Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Erfahren Sie, welcher Betrag bei Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung maßgebend ist.
Mehrkosten Technologiefortschritt sind:
Kosten, die entstehen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Was bedeutet das konkret?
Manchmal lässt sich ein beschädigter oder zerstörter Gegenstand nicht mehr genau so ersetzen, wie er einmal war – etwa weil es das entsprechende Modell durch neuere Technik gar nicht mehr gibt oder ein identischer Ersatz unwirtschaftlich wäre. In einem solchen Fall wird der Betrag zugrunde gelegt, den ein möglichst vergleichbares Ersatzgut kostet, das der ursprünglichen Sache in Art und Güte am nächsten kommt.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt?
Das sind Kosten, die entstehen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Welcher Betrag ist bei Mehrkosten durch Technologiefortschritt maßgebend?
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Wann kommt die Regelung zum Tragen?
Sie kommt zum Tragen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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